Schulanmeldung für das Schuljahr 2025/26
Von den Eltern bzw. Sorgeberechtigten anzumelden sind alle schulpflichtigen Kinder. Schulpflichtig sind Kinder, die bis zum 30. Juni 2025 das 6. Lebensjahr vollenden sowie Kinder, die im Schuljahr 2024/25 zurückgestellt wurden. Als schulpflichtig gelten auch Kinder, die bis zum 30. September 2025 das 6. Lebensjahr vollenden werden und von den Eltern angemeldet wurden.
Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde des einzuschulenden Kindes oder eine amtlich beglaubigte Kopie derselben vorzulegen. Bei getrennt lebenden Eltern oder nicht in der Geburtsurkunde eingetragener Vaterschaft ist zusätzlich der Nachweis über gemeinsames bzw. alleiniges Sorgerecht vorzulegen.
Die Anmeldung ist von beiden sorgeberechtigten Elternteilen vorzunehmen, bei Verhinderung eines Elternteils ist eine Vollmacht vorzulegen. Es ist nicht erforderlich, die Kinder mitzubringen und vorzustellen.
Das Formular und auch die Schweigepflichtentbindung für den Kindergarten stellen wir hier zum Download bereit.